Wie der visiopädagogische Dienst des Landenhofs in seinem Bericht vom 6. November 2023 zurecht fest hält, fehlen dem Beschwerdeführer in Bezug auf seine Sehschwäche wichtige Techniken und Strategien, da er diese im Unterschied zu anderen Kindern mit ähnlichen Beeinträchtigungen nicht ab Geburt gelernt hat. Hinzu kommt, dass sich der Beschwerdeführer noch nicht richtig mit seiner Beeinträchtigung auseinandergesetzt hat, was sich auch aus dem Umstand ergibt, dass er diese im Unterricht zu kaschieren versucht.