wäre. Jedoch haben die bis zum jetzigen Zeitpunkt umfangreich eingesetzten Hilfsmittel keine entsprechenden positiven Wirkungen zu zeitigen vermocht. Ein zusätzliches Hilfsmittel würde nichts an der Einschätzung ändern, dass der Beschwerdeführer einer separativen Sonderschule zuzuweisen ist. Zudem empfahlen sowohl der SPD (Fachbericht vom 18. November 2022) sowie der Landenhof (Kurzbericht vom 4. September 2023 und Stellungnahme vom 6. November 2023) unabhängig von denkbaren Hilfsmitteln die separative Sonderschulung. 5.3. Die Verfahrensanträge sind abzuweisen.