Inwiefern die Befragung der Mutter diesbezüglich von Relevanz sein könnte, ist – insbesondere auch in Anbetracht der vorliegenden Einschätzungen von Fachleuten – nicht ersichtlich und wird nicht dargetan. Gleiches gilt für die Befragung des Beschwerdeführers. Dieser ist grundsätzlich nicht in der Lage, selber zu beurteilen, was - auch mittel- und längerfristig - tatsächlich zu seinem Wohl ist; diesbezüglich sind die Einschätzungen der Fachleute von deutlich höherem Gewicht.