massnahmen in Bezug auf die Selbständigkeit sowie die Berufswahl des Beschwerdeführers lassen sich in der Regelklasse nicht adäquat umsetzen, weshalb es im Sinne des Kindeswohl ist, den Beschwerdeführer einer separativen Sonderschule zuzuweisen, damit dieser einen ausreichenden Grundschulunterricht erhält. 5. 5.1. Der Beschwerdeführer stellt die Verfahrensanträge, er selbst sowie seine Mutter seien zu befragen und es sei ein Amtsbericht bei der IV einzuholen. 5.2. Im vorliegenden Verfahren gilt es zu prüfen, ob der Beschwerdeführer aus dem Unterricht in der Regelklasse einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen vermag.