4.4. Zusammenfassend ergibt sich, dass der Beschwerdeführer trotz erheblicher Fördermassnahmen weder in schulischer, persönlicher noch beruflicher Hinsicht aus der Regelschule einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen vermag. Dies gilt insbesondere mit Blick auf eine sachgerechte Vorbereitung auf ein selbstverantwortliches Leben im modernen Alltag. Dazu gehört nämlich neben der Vorbereitung auf den beruflichen Alltag auch der Umgang mit der Behinderung selbst.