Was die Vorbereitung auf den Berufsalltag anbelangt, kann festgehalten werden, dass der Beschwerdeführer drei Schnupperlehren absolviert hat. Aus den beiden detaillierten Schnupperlehrberichten, welche durchaus positive Bewertungen aufweisen, geht jeweils hervor, dass der Beschwerdeführer sich nicht sicher ist, ob die jeweiligen Berufe richtig für ihn sind, bzw. dass kein grosses Interesse zu erkennen war.