Auch daraus muss geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer aus dem Unterricht in der Regelklasse keinen sinnvollen Nutzen ziehen kann, sondern sich immer mehr zurückzieht, um seine Behinderung zu kaschieren. Dieser Umstand ist sodann auch für seinen persönlichen Umgang mit seiner Behinderung und damit für seine persönliche Entwicklung im Allgemeinen nicht förderlich.