schwerdeführer mit seiner Argumentation im Grundsatz bestätigt. Aus den während des Schuljahres 2022/2023 geführten Gesprächen (vgl. Beilage 6 zur Eingabe vom 3. Oktober 2023) ergibt sich weiter, dass der Beschwerdeführer möglichst versucht, seine Einschränkung vor der Klasse zu verstecken. Teilweise gibt er gemäss der Klassenlehrperson vor zu arbeiten, obwohl er die Aufgabe nicht lösen kann. Auch daraus muss geschlossen werden, dass der Beschwerdeführer aus dem Unterricht in der Regelklasse keinen sinnvollen Nutzen ziehen kann, sondern sich immer mehr zurückzieht, um seine Behinderung zu kaschieren.