Zudem haben die unterdurchschnittlichen Bewertungen im Verlauf des Schuljahres zugenommen. Eine Verbesserung und damit auch ein möglicher Anschluss an die in der Regelklasse verlangten Lernziele ist folglich auch mit den umfangreichen und empfohlenen Fördermassnahmen nicht ersichtlich, insbesondere unter Berücksichtigung, dass Lernziele bei der Festlegung der angepassten Lernziele ersatzlos gestrichen wurden. Im Hinblick auf seine schulische Entwicklung – insbesondere das Erlangen der Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung – vermag der Beschwerdeführer trotz bestehender Fördermassnahmen keinen sinnvollen Nutzen aus dem Unterricht in der Regelklasse zu ziehen.