Es bestehe eine Überforderungssituation, was sich auch daran zeige, dass der Beschwerdeführer sich nur mit Betreuung am Unterricht beteiligen und diesem folgen würde. Aufgrund von häufigen Klassenzimmer- und Lehrpersonenwechsel sei der Beschwerdeführer nicht fähig, eigenständig zu agieren. Für den Beschwerdeführer wichtige Dinge, um in Zukunft ein eigenständiges Leben zu führen, wie Orientierung und Mobilität (O&M), lebenspraktische Fähigkeiten (LPF), Braille, den Umgang mit Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit seiner Beeinträchtigung, könne ihm sodann in der Regelschule nicht beigebracht werden.