Allgemein liege die fachliche Kompetenz für die individuelle und zielführende Unterstützung von behinderten Jugendlichen beim Übertritt in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt bei Sonderschulen wie dem Heilpädagogischen Schulzentrum SONNENBERG. Eine weitere Beschulung in der Regelschule sei daher mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. - 12 -