In der selbständigen Bewältigung des Schulalltags seien beim Beschwerdeführer keine Verbesserung festgestellt worden. Die Unterstützung bei der beruflichen Orientierung in der 3. Oberstufe sei wesentlicher Bestandteil des Bildungsauftrags in der Regelschule. Um auf einen möglichen Eintritt in den 2. Arbeitsmarkt vorzubereiten, sei die Regelschule fachlich nicht in der Lage. Allgemein liege die fachliche Kompetenz für die individuelle und zielführende Unterstützung von behinderten Jugendlichen beim Übertritt in den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt bei Sonderschulen wie dem Heilpädagogischen Schulzentrum SONNENBERG.