4.3.2. Die Geschäftsleitung der Kreisschule D._____ entgegnet, dass der Beschwerdeführer den Schulalltag in der Regelschule nicht bewältigen könne. Selbst mit den entsprechenden Hilfsmitteln und der Unterstützung durch die Betreuenden erreiche er seine in allen Fächern angepassten Lernziele nicht. Ein Bildungserfolg sei ausgeblieben, obwohl alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen eingesetzt worden seien. Das Bildschirmlesegerät könne nur im Klassenzimmer verwendet werden und bei der Verwendung des iPads benötige der Beschwerdeführer Hilfe. In der selbständigen Bewältigung des Schulalltags seien beim Beschwerdeführer keine Verbesserung festgestellt worden.