Er könne sein iPhone bedienen, den öffentlichen Verkehr benutzen und nachts sei er mit dem Scooter unterwegs. Er habe drei Schnupperlehren absolviert, was Berichte belegen würden. An ausserschulischen Anlässen, wie dem "Kerzenziehen", könne er allein oder mit Begleitung teilnehmen. Der Beschwerdeführer sei fleissig, integer, nicht verhaltensauffällig sowie zuverlässig und zeige ein angemessenes Sozialverhalten. Darüber hinaus habe sich in der Zwischenzeit der Gesundheitszustand verbessert.