2. In der Sache geht es im vorliegenden Verfahren darum, ob der Beschwerdeführer mit Laufbahnentscheid vom 27. Juni 2023 per Schuljahr 2023/2024 zu Recht dem Heilpädagogischen Schulzentrum SONNEN- BERG in Baar zugewiesen wurde bzw. ob die Sonderschulung separativ oder integrativ zu erfolgen hat. 3. Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermassen behindert im Sinne von § 2a VSBF. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Zuweisung an eine Sonderschule erfüllt sind.