2. Mit Gesuch vom 1. Juli 2024 beantragte die Geschäftsleitung der Kreisschule D._____ zur Hauptsache, es sei der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 14. Juni 2024 die aufschiebende Wirkung zu entziehen sowie als vorsorgliche Massnahme die Zuweisung in das Heilpädagogische Schulzentrum SONNENBERG anzuordnen. 3. Am 8. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer seine Stellungnahme zum Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung ein und beantragte die Abweisung des Gesuchs. -5- 4. Mit Eingabe vom 29. Juli 2024 hielt die Geschäftsleitung der Kreisschule D._____ an ihrem Gesuch vom 1. Juli 2024 fest.