"3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben." 4. Es werden im vorliegenden Beschwerdeverfahren keine Verfahrenskosten erhoben. 5. Es werden im vorliegenden Beschwerdeverfahren keine Parteikosten ersetzt. C. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 14. Juni 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragt: 1. Es sei der Regierungsratsbeschluss Nr. 2024-000553 vom 8. Mai 2024 aufzuheben.