1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Beschwerdeführer wird per Schuljahr 2023/24 dem Heilpädagogischen Schulzentrum SONNENBERG in Baar zugewiesen. 2. Einer Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 620 bestehend aus der Staatsgebühr von CHF 500 sowie der Kanzleigebühr von CHF 120 werden unter solidarischer Haftbarkeit den Eltern des Beschwerdeführers auferlegt. 4. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.