2. Die Elternbeiträge gemäss § 54 Abs. 1 Betreuungsverordnung gehen zu Lasten der Familie. 6. Mit Eingabe vom 29. Juni 2023 erhob A._____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, C._____ und B._____, diese vertreten durch lic. iur. Stefan -3- Galligani, Rechtsanwalt, beim Schulrat des Bezirks D._____ Beschwerde gegen den Laufbahnentscheid vom 27. Juni 2023 und beantragte die Aufhebung des Laufbahnentscheids und die weitere Beschulung in der Regelklasse. 7. Am 7. August 2023 entschied der Schulrat des Bezirks D._____: