3. Der Fachbericht des Schulpsychologischen Diensts (SPD) vom 18. November 2022 hält bei A._____ aufgrund der schweren Optikusneuropathie bei LHON eine Behinderung (sensorische Beeinträchtigung) gemäss § 2a der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (VSBF; SAR 428.513) fest und empfiehlt den Besuch einer Tagessonderschule (SONNENBERG Baar oder eine vergleichbare Schule für Kinder mit einer Sehbehinderung).