Das MIKA wies mit Schreiben vom 14. Oktober 2025 darauf hin, das eingeforderte Schreiben des SEM vom 17. Dezember 2019 sei nicht Teil der Akten des MIKA und müsse beim Migrationsamt des Kantons Q._____ oder beim SEM eingeholt werden (act. 66). Das SEM reichte am 21. Oktober 2025 einen Amtsbericht zu den Akten (act. 67 f.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 8. Dezember 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: