59 f.). Der Instruktionsrichter forderte das MIKA mit Verfügung vom 22. September 2025 auf, ein Schreiben des SEM vom 17. Dezember 2019, wonach sich die Sachlage betreffend Papierbeschaffung bei unfreiwilligen Rückkehrenden tibetischer Herkunft inzwischen geändert habe, welches in den Akten des MIKA indessen nicht auffindbar ist, nachzureichen. Gleichzeitig wurde das SEM darum ersucht, zur aktuellen Möglichkeit der Papierbeschaffung bei Personen tibetischer Herkunft Stellung zu nehmen (act. 63 ff.). Das MIKA wies mit Schreiben vom 14. Oktober 2025 darauf hin, das eingeforderte Schreiben des SEM vom 17.