5. Während des Beschwerdeverfahrens sei B._____ vorsorglich der befristete Aufenthalt zu gewähren. 6. Es sei B._____ wegen Mittellosigkeit das unentgeltliche Verfahren zu bewilligen. Bei A._____ sei das Nettoeinkommen von CHF 3'400.00 angemessen zu berücksichtigen. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. -5-