Bei einer Bewilligung des Nachzugs ist deshalb insgesamt mit nicht zu unterschätzenden Integrationsschwierigkeiten in der Schweiz zu rechnen. Zudem befindet sich die Tochter mitten in der Adoleszenz, was es mit Blick auf das Kindswohl umso problematischer erscheinen lässt, sie im Rahmen einer Übersiedlung in die Schweiz aus ihrer gewohnten Umgebung und ihrem sozialen Umfeld herauszureissen und zu erwarten, dass sie sich ohne Kenntnisse der Landessprache in einem ihr fremden Land zurechtfinden und eingliedern soll.