Ihr soziales Umfeld befindet sich in Äthiopien und dort besucht sie auch die Schule (MI2-act. 187). Auch dürfte die Tochter in Äthiopien noch weitere Bekannte haben, was die Beschwerdeführerin, welche selber in Äthiopien geboren wurde und dort ihre Kindheit verbracht hat (vgl. MI1-act. 4 f.), in der E-Mail vom 10. März 2023 zumindest erwähnt (MI2-act. 60 f.). Hingegen pflegt die Tochter seit ihrem vierten Lebensjahr den Kontakt zur Beschwerdeführerin lediglich über die Distanz.