Da sie ebenfalls Mutter sei, habe sie verhindern wollen, dass die Tochter der Beschwerdeführerin auf der Strasse lande. Allerdings hätten die Nachbarin und ihr Sohn die ärztlichen Untersuchungen für eine Ausreise aus Äthiopien abgeschlossen und würden nun auf die Visaerteilung warten (MI2-act. 178). In der Beschwerde vom 7. Juni 2024 macht die Beschwerdeführerin geltend, die Nachbarin verlange für die Betreuung der Tochter der Beschwerdeführerin Geld und sie plane aus Äthiopien auszureisen (act.