In ihrer an das MIKA gesandten E-Mail vom 10. März 2023 wies die Beschwerdeführerin erneut auf die prekäre Sicherheitslage in Äthiopien hin, insbesondere für eritreische Staatsangehörige, und führte weiter aus, ihre Tochter habe dort bis auf Bekannte niemanden (MI2-act. 60 f.). In ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2023 liess die Beschwerdeführerin hingegen ausführen, ihre Tochter befinde sich zurzeit bei einer Pflegefamilie in Eritrea und diese plane eine Ausreise nach Uganda. Die Beweise zur Situation der Pflegefamilie und der nachzuziehenden Tochter würden zurzeit in Eritrea zusammengetragen und später nachgereicht werden (MI2-act.