Am 16. Dezember 2021 reichte die Beschwerdeführerin beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) ein Gesuch zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ein (MI1-act. 88). Nach entsprechender Zustimmung des SEM, wurde der Beschwerdeführerin am 27. Dezember 2022 eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, welche zuletzt mit Gültigkeit bis am 30. November 2024 verlängert wurde (MI1-act. 160, 163, 194).