A. Die aus Eritrea stammende und 1987 geborene Beschwerdeführerin reiste am 23. Juli 2013 in die Schweiz ein und ersuchte gleichentags um Asyl (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin [MI1-act.] 10). Mit Entscheid des damaligen Bundesamts für Migration (BFM; heute: Staatssekretariat für Migration [SEM]) vom 26. November 2014 wurde die Beschwerdeführerin als Flüchtling anerkannt und, da ihr kein Asyl gewährt worden war, in der Schweiz vorläufig aufgenommen (MI1-act. 21 ff.).