4.4.3. Die von der Vorinstanz statuierten Auflagen, welche bei einer Übertragung von Hilfsaufgaben zu vereinbaren sind, untersagen das Einlesen von im Rahmen der Steuerverlustscheinbewirtschaftung gewonnenen Daten und Erkenntnissen in eine externe und/oder interne Datenbank oder Bonitätsprüfungssoftware sowie die Veräusserung der im Rahmen der Steuerverlustscheinbewirtschaftung gewonnenen Daten und Erkenntnisse. Weiter dürfen die im Rahmen der Steuerverlustscheinbewirtschaftung gewonne- - 17 -