Auflagen: • Kein Zugriff auf Steuerdaten (Veranlagungs- und Bezugsdaten) der Gemeinden, weder elektronisch noch in Papierform noch mündlich • Kein Einlesen von im Rahmen der Steuerverlustscheinbewirtschaftung gewonnenen Daten und Erkenntnissen in eine externe und / oder interne Datenbank oder Bonitätsprüfungssoftware • Keine Veräusserung der im Rahmen der Steuerverlustscheinbewirtschaftung gewonnenen Daten und Erkenntnisse •