Die Bewirtschaftung beginnt mit der Ausstellung des Steuerverlustscheins und endet, sobald keine offene Steuerforderung mehr besteht bzw. nicht mehr durchsetzbar ist, sei dies aufgrund der Bezahlung, eines Erlasses (wozu auch der Rückkauf des Verlustscheins gehört) oder des Eintritts der Verjährung. Die Aufgabe der Bewirtschaftung von Steuerverlustscheinen umfasst zur Hauptsache: