3.2. Der Steuerbezug ist die verwaltungsmässige Einkassierung der Steuerforderung. Er umfasst die Erstellung der Steuerrechnung, deren Zustellung an den Steuerpflichtigen, die Überwachung des Eingangs der Steuerzahlungen, die Berechnung von Zinsen zu Gunsten oder zu Lasten der Steuerpflichtigen sowie allfällige Sicherungs- und Zwangsvollstreckungsmassnahmen. Gegenstand des Steuerbezugs ist im Weiteren die Gewährung von Zahlungserleichterungen durch Stundung, Abschreibung und Erlass der Steuer, soweit die gesetzlichen Bestimmungen sie erlauben (CHRISTINE EGGER TANNER/ANDREAS SCHORNO in: MARIANNE KLÖTI-WEBER/DANIEL SCHUDEL/PATRIK