- Erfassen und Einleiten von Betreibungsverfahren betreffend die bewirtschafteten Verlustscheinforderungen (inklusive Erfassung in E-SchKG-Schnittstellen) -5- - Ziff. III/2 (Liste mit Auflagen) sei wie folgt anzupassen: - Kein elektronischer Zugriff auf Steuerdaten (Veranlagungsund Bezugsdaten) der Gemeinden weder elektronisch noch in Papierform noch mündlich