2. Am 3. Juni 2022 ersuchte die A._____ GmbH das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR), Kantonales Steueramt, per E-Mail um die Beantwortung der Fragen, ob es zulässig sei, (i) die Gemeinden im Kanton Aargau im Bereich Steuerbezug auf Mandatsbasis zu beraten und (ii) die Verlustscheine im Namen von Gemeinden und ohne Übertragung der Verlustscheine zu bewirtschaften. 3. Das Kantonale Steueramt beantwortete die Fragen mit Schreiben vom 20. September 2022 und hielt fest, dass die Beratung der Gemeinden auf Mandatsbasis unproblematisch, die angestrebte Verlustscheinbewirtschaftung jedoch ausgeschlossen sei.