Aufgrund der problematischen Rudelhaltung erscheint die sofortige Umsetzung des Halteverbots dennoch unerlässlich. Das Weiterführen des aktuellen Zustands wäre zum einen mit dem nötigen Schutz für Menschen und Tiere, zum andern mit dem Tierwohl der betroffenen Hunde nicht zu vereinbaren. Nicht massgebend ist dagegen das Vorbringen der Beschwerdeführerin, Halterwechsel wären für die Hunde mit Stress verbunden oder es bestehe die Gefahr, dass bestimmte Hunde eingeschläfert werden müssten. Den finanziellen Auswirkungen von Fremdplatzierungen und der definitiven Abgabe von Hunden kommt letztlich ebenfalls bloss eine untergeordnete - 12 -