Im Zusammenhang mit Reklamationen wegen Lärmbelästigungen ist dokumentiert, dass im Garten der Beschwerdeführerin Hunde unbeaufsichtigt gehalten werden, wobei deren Anzahl zwischen 9 und 16 variiere (Protokoll des Gemeinderats vom 25. März 2024 [act. 45]). Diese Beobachtungen bestätigen einerseits die Problematik des Hunderudels, dem die Stabilität fehlt, und andererseits das Unvermögen der Beschwerdeführerin, das Rudel permanent zu beaufsichtigen (bzw. – beispielsweise durch den Partner – beaufsichtigen zu lassen) oder die Hunde konsequent zu trennen. Diese Unfähigkeit besteht während des Rechtsmittelverfahrens grundsätzlich weiterhin.