Die Abgabe der Hunde müsse nicht dazu führen, dass behandlungsbedürftige Hunde nicht übernommen würden und eingeschläfert werden müssten. Aktuell komme die Beschwerdeführerin für die betreffenden Kosten auf. Ihr sei seit dem 29. Februar 2024 bekannt, dass sie maximal zwei Hunde behalten dürfe und die übrigen abzugeben habe. Sie hätte mithin genügend Zeit gehabt, die weiteren Hunde zu platzieren. Mit dem Entzug der aufschiebenden Wirkung habe die Beschwerdeführerin Hunde mindestens für die Dauer des Verfahrens abzugeben. Die in Ziff.