In den Videoaufnahmen sei ersichtlich, dass mindestens drei Hunde daran beteiligt gewesen seien, wovon folglich einer nicht eingeschläfert worden sei. Nicht nur der betreffende Hund, sondern auch die Art und Weise der Rudelhaltung als solche stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Die Zusammensetzung des Rudels sei nicht stabil, was Konfliktpotential mit sich bringe. Es sei aktenkundig, dass es schon in der Vergangenheit zu Bissvorfällen und Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit den Hunden der Beschwerdeführerin gekommen sei. Die Abgabe der Hunde müsse nicht dazu führen, dass behandlungsbedürftige Hunde nicht übernommen würden und eingeschläfert werden müssten.