Übersehen werde schliesslich, dass die Betreuung der behandlungsbedürftigen Hunde zeitintensiv sei. Für die Dauer des Verfahrens liessen sich mildere Massnahmen anordnen als die vorsorgliche Wegnahme der Hunde. Zu denken wäre dabei insbesondere an Auflagen zur Hundehaltung oder an regelmässige Kontrollen.