2. Angefochten ist der Zwischenentscheid des DGS, Generalsekretariat, vom 7. Mai 2024. Verfahrensleitende Zwischenentscheide sind in der Regel nicht selbständig mit Beschwerde anfechtbar. Sie können aber ausnahmsweise angefochten werden, wenn sie für den Beschwerdeführer einen später nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken können, der mit dem -5-