1. Der Antrag um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde vom 10. April 2024 wird abgewiesen. 2. Die Frist gemäss Dispositiv-Ziffer III. der angefochtenen Verfügung vom 18. März 2024 läuft 14 Tage nach Erhalt des vorliegenden Entscheids ab. 3. Über die Kosten des vorliegenden Entscheids wird im Endentscheid entschieden. 4. Einer allfälligen Beschwerde gegen vorliegenden Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen.