V. (Kosten) VI. Einer Beschwerde gegen die Massnahmen nach Ziffer I. bis IV. wird die aufschiebende Wirkung entzogen. VII. (Strafbestimmungen) VIII. (Zustellung) B. 1. Gegen die Verfügung des VeD erhob A._____ mit Eingabe vom 10. April 2024 Verwaltungsbeschwerde, unter anderem mit dem Begehren um Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Gleichzeitig beantragte sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. -3- 2. Am 7. Mai 2024 erliess das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Generalsekretariat, folgenden Zwischenentscheid: