III. Alle Hunde, welche Ziffer I. ausschliesst, sind innert Frist von 28 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung unter Angabe der Personalien des neuen Halters oder der neuen Halterin abzugeben. Der Hund "C._____" darf nur an eine geeignete Person oder an ein Tierheim mit kantonaler Bewilligung zur Aufnahme von Verzichtstieren abgegeben werden. IV. A._____ wird verpflichtet, sicherzustellen, dass die Hunde – solange sie noch vor Ort sind – permanent beaufsichtigt werden oder einzeln separiert bzw. jedem Hund einen Maulkorb angezogen wird.