Wegen Verlustscheinen für Steuerforderungen könne auch nicht auf eine solche Gefährdung geschlossen werden. Zusätzliche Ausführungen beziehen sich auf die Verurteilung wegen Veruntreuung, obwohl das diesbezüglich eröffnete Aufsichtsverfahren von der Anwaltskommission am 26. April 2024 als gegenstandslos geworden von der Kontrolle abgeschrieben worden ist, bzw. auf die Verhältnismässigkeit von (vorliegend nicht zur Diskussion stehenden) Disziplinarmassnahmen gestützt auf Art. 17 BGFA (vgl. vorne Erw. I/2).