5. Die Anwaltskommission entschied am 26. April 2024: 1. Rechtsanwalt lic. iur. A._____ wird mit heutigem Datum aus dem kantonalen Anwaltsregister gelöscht. 2. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. (…) B. 1. Mit Eingabe vom 5. Juni 2024 erhob lic. iur. A._____ Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: -3- 1. Der Entscheid sei aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren. 2. [richtig: 3.] Evtl. sei ein Verweis auszufällen.