3. Den eingegangenen Betreibungsregisterauszug vom 10. April 2024 (Nr. 202403943), welcher nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändung in Höhe von Fr. 52'382.00 ausweist, stellte die Anwaltskommission mit Verfügung vom 12. April 2024 A._____ zur Stellungnahme zu. 4. Mit Schreiben vom 23. April 2024 nahm lic. iur. A._____ zum Betreibungsauszug Stellung und stellte in Aussicht, dass die offenen Debitoren bis zum 22. Mai 2024 bereinigt bzw. bis zu diesem Zeitpunkt entsprechende Rückzugserklärungen eingereicht würden. Als Grund für die Verlustscheine nannte er "treuhänderische Defizite." Er beantragte sinngemäss, vor einem abschliessenden Entscheid den 22. Mai 2024 abzuwarten.