Entscheid der Anwaltskommission vom 26. April 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Lic. iur. A._____ war als Anwalt im kantonalen Anwaltsregister des Kantons Aargau eingetragen. 2. Im Rahmen eines gegen A._____ eröffneten Aufsichtsverfahrens holte die Anwaltskommission des Kantons Aargau mit Verfügung vom 8. April 2024 beim zuständigen Betreibungsamt einen aktuellen Betreibungsregisterauszug ein.