3.2. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Beschwerdegegnerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 8'326.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin (Vertreter) den Regierungsrat den Gemeinderat Q._____ (Vertreter) Mitteilung an: das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (Abteilung für Baubewilligungen und Abteilung für Umwelt) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten