Allein die Erteilung einer Baubewilligung durch den Gemeinderat entgegen einer klaren Anweisung der Abteilung für Baubewilligungen (die Bautätigkeit nicht aufs angrenzende Landwirtschaftsland auszudehnen), hätte seines Erachtens zur vollständigen Aufhebung der Baubewilligung führen müssen. Es sei weiterhin nicht geklärt, weshalb sich der Gemeinderat mit derartiger Vehemenz dafür einsetze, die geplante überdimensionierte Bebauung der Parzelle Nr. aaa durchzuboxen. Diese entspreche nicht dem Zeitgeist und ebenso wenig dem erklärten Willen des Regierungsrats, auf "mehr Natur am Hallwilersee" hinzuwirken.